#vermogenswinst

 

Casa de los gatos Valencia

Mit den Fingern klopfen

Die Europäische Kommission hat Spanien förmlich aufgefordert, seine Steuervorschriften für Veräußerungsgewinne für Gebietsfremde zu ändern.

Diese Forderung stützt sich auf die Tatsache, dass die derzeitigen Vorschriften gegen den freien Kapitalverkehr gemäß Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen.

Aktuelle Situation

Derzeit können in Spanien ansässige Steuerpflichtige wählen, ob sie die Steuer auf Kapitalgewinne, die aus dem Verkauf von Vermögenswerten erzielt werden, sofort nach der Realisierung des Gewinns zahlen oder die Zahlung aufschieben und über mehr als ein Jahr verteilt zahlen möchten. Gebietsfremde haben diese Möglichkeit jedoch nicht. Sie müssen die Steuer auf ihre Veräußerungsgewinne sofort zum Zeitpunkt der Übertragung des Vermögens zahlen, ohne die Möglichkeit einer Stundung.

Vertragsverletzungsverfahren

Am 2. Dezember 2021 leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien ein, indem sie eine förmliche Mitteilung übermittelte. Da Spanien seine Rechtsvorschriften nicht an die EU-Anforderungen angepasst hat, hat die Kommission nun beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Spanien zu richten. Dies ist eine formelle Aufforderung an Spanien, seine Rechtsvorschriften innerhalb von zwei Monaten zu ändern. Kommt Spanien dem nicht nach, kann die Kommission den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen.

Folgen für Gebietsfremde

Gebietsfremde sind derzeit im Vergleich zu spanischen Gebietsansässigen in einer nachteiligeren Lage, wenn sie Vermögenswerte in Spanien verkaufen und eine Ratenzahlung wünschen. Die derzeitigen Vorschriften können als diskriminierend angesehen werden, da sie Gebietsfremde im Vergleich zu Gebietsansässigen in Spanien benachteiligen.

Nächste Schritte

Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Tut Spanien dies nicht, kann der Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht werden, was rechtliche und möglicherweise finanzielle Konsequenzen für Spanien haben könnte.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Mitteilung der Europäischen Kommission.

Niemand Erle | Ihr persönlicher Immobilien-Assistent

Büro

Partida la Chinela 383

46164 Pedralba

Valencia – Spanien

Öffnungszeiten

24/7/365 von 09:00 – 19:00 Uhr

Abonnieren Sie unseren Newsletter für spanische Immobiliennachrichten:

Inschrijven nieuwsbrief

Even geduld...

Bedankt voor je inschrijving!

Urheberrecht © 2025 | Datenschutzrichtlinie
Website erstellt von SVBC